Omnibusverfahren – Wo geht die Reise hin?

Omnibusverfahren - Wo geht die Reise hin?

Omnibusverfahren – Wo geht die Reise hin?

Quo vadis, Nachhaltigkeitsberichterstattung?

EU und Bundesregierung kündigen massive Änderungen an – was bedeutet das für Kirche und Sozialwirtschaft und die Bank für Kirche und Diakonie?

Es ist eine Selbstverständlichkeit, die nicht eingetroffen ist: Bei der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Unternehmen in der Sozialwirtschaft und auch wir als Bank für Kirche und Diakonie davon ausgegangen, dass die EU-Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) rechtzeitig in deutsches Recht umgesetzt werden. Leider ist das in der Bundesrepublik bis zum Jahresende 2024 nicht erfolgt und wird voraussichtlich auch durch die neue Bundesregierung in der geplanten Form nicht erfolgen. Denn die EU-Kommission hat zwischenzeitlich einen weitreichenden Vorschlag für eine sogenannte „Omnibus-Verordnung“ vorgelegt, mit der wesentliche Bestandteile der geplanten – und auf EU-Ebene bereits verabschiedeten – Nachhaltigkeitsberichtspflichten vereinfacht und völlig neu justiert werden sollen.

Welche Änderungsvorschläge betreffen die Sozialwirtschaft und die KD-Bank direkt, und was bedeutet das konkret für die institutionellen Kunden der Bank?

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Kommission möchte die Anwendungsschwellen deutlich anheben. Einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden (bisher 250 Mitarbeitende) und entweder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme abgeben müssen. Hierdurch würde der Kreis der verpflichteten Unternehmen um rund 80 % reduziert.

Auch der Umfang der CSRD-Berichtspflichten soll verringert und die Einführung für Unternehmen, die ab 2025 bzw. 2026 erstmals berichten sollten, um zwei Jahre verschoben werden. Unternehmen, die nicht berichterstattungspflichtig sind, sollen entlastet werden, indem ein freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (englisch: Voluntary Reporting Standard for SMEs, kurz: VSME) geschaffen werden soll, der auf die wichtigsten Datenpunkte reduziert ist und die Basis für die Abfragen von Nachhaltigkeitsinformationen, die an diese Unternehmen gestellt werden, bilden soll.

EU-Lieferkettenrichtlinie soll deutlich abgeschwächt werden

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD) sieht vor, dass Unternehmen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen in Bezug auf die gesamte Aktivitätenkette bewerten und ermitteln müssen. Dies umfasst aktuell ihre eigene Geschäftstätigkeit, die der Tochterunternehmen und der direkten sowie indirekten Lieferanten. Bei der geplanten Abschwächung geht es insbesondere um die indirekten Geschäftsbeziehungen, die zukünftig nur in bestimmten Konstellationen in die Betrachtung fallen werden, und die direkten Geschäftsbeziehungen zu KMU, die voraussichtlich zukünftig lediglich im Rahmen des VSME-Standards berichten müssen.

ESG-Daten weiter relevant – der Klimawandel wartet nicht

Im nächsten Schritt müssen das EU-Parlament und der Rat über den Vorschlag beraten. Es ist wahrscheinlich, dass die Omnibus-Verordnung dann noch weiter verändert wird. Grundsätzlich müssen wir aber davon ausgehen, dass die Berichterstattungspflichten deutlich reduziert werden, was gerade bei kleinen Unternehmen und auch bei der Sozialwirtschaft in Deutschland nachvollziehbar und verständlich ist. Andererseits ändern Vereinfachungen bei der Berichterstattung nichts an der Zielsetzung, dass Unternehmen ESG-Chancen und -Risiken haben und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft aktiv gestaltet werden muss. Dabei ist eine gute Datengrundlage die Basis für gute und ökonomisch sinnvolle Entscheidungen. Lesen Sie hierzu auch den Bericht „Daten sind die Basis von allem„.

Omnibusverfahren- Wo geht die Reise hin?

Was ist neu?

Das von der EU angekündigte Omnibus-Verfahren hätte weitreichende Auswirkungen, weil der größte Teil der Kunden der Bank und die KD-Bank selbst zur sogenannten zweiten und dritten Welle der CSRD-Umsetzung gehört hätten:

Institutionelle Kunden, die berichterstattungspflichtig sind oder werden, weil sie über 1 000 Mitarbeitende haben, können von einer Reduzierung des Berichtsumfangs und Erleichterungen bei der Prüfung ausgehen.

Nach den aktuellen Änderungsvorschlägen der EU-Kommission werden viele institutionelle Kunden und die KD-Bank wegen der Anhebung der Mitarbeitenden-Schwelle von 250 auf 1 000 Mitarbeitende zukünftig nicht unter die CSRD-Berichterstattungspflicht fallen.

Weil die CSRD-Berichterstattungspflicht nicht greift, würde auch die Pflicht zur Erhebung der Green Asset Ratio für die KD-Bank komplett wegfallen.

Was bleibt?

Wir werden weiter intensiv an der Umsetzung unserer ESG- und Klimastrategie arbeiten und freiwillig und umfassend über unsere Nachhaltigkeitsleistungen nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) berichten.

Wir werden unsere institutionellen Kunden weiterhin beim Aufbau von (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozessen unterstützen, damit die vielfältigen Leistungen von Kirche und Diakonie sichtbar werden und die gesetzten Klimaziele erreicht werden.

Die Bank wird weiterhin verstärkt ESG-Risiken in den Blick nehmen, um die regulatorischen Anforderungen der deutschen Bankenaufsicht zu erfüllen, die im Februar 2025 ausdrücklich betont hat, dass eine angemessene Berücksichtigung von ESG-Risiken – dazu zählen insbesondere physische und transitorische Klimarisiken bei der Kreditvergabe – von allen Banken und Sparkassen erwartet wird. Für uns heißt das konkret, dass wir die in den vergangenen Jahren aufgebauten Prozesse, wie zum Beispiel den VR-ESG-RisikoScore, weiter einsetzen und optimieren müssen und dazu auch weiterhin valide Daten von Kunden benötigen.

Webinar:
Quo vadis, Nachhaltigkeitsberichterstattung?
18.9.2025 | 10–11.30 Uhr

https://www.kd-bank.de/veranstaltungen

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