Anlageverwaltung auslagern
Mehr Zeit für den Stiftungszweck
Mehr Zeit für den Stiftungszweck
Warum sollte eine Stiftung die Verwaltung ihres Vermögens an einen externen Vermögensverwalter delegieren? Das wichtigste Argument: damit sie sich noch besser auf ihren eigentlichen Zweck fokussieren kann. Unser Bericht beleuchtet weitere Vorteile – auch am Beispiel einer renommierten Stiftung.

Eirene ist das griechische Wort für Frieden. Seit 1957 ist es der Name eines Vereins, der sich in vielen Ländern gewaltfrei für Frieden einsetzt. Im Jahr 2000 gründeten Prof. Dr. Andreas Bürkert und seine Schwester die EIRENE-Stiftung. Diese wendet Erträge des Stiftungskapitals und bei ihr eingehende Spenden dem Verein zu und stärkt so verlässlich seine Finanzkraft.
Mit dem Anstieg des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen wurde die Verwaltung der Vermögensanlagen zunehmend komplex. Die Verantwortlichen sahen sich mit vielen Detailfragen und -entscheidungen zu den verschiedenen Geldanlagen konfrontiert. „Uns wurde deutlich: Jede Anlage einzeln zu managen, war aufwendiger, als mit einem Vermögensverwalter einen verbindlichen Handlungsrahmen zu vereinbaren“, so Bürkert. „Das Delegieren der Vermögensverwaltung bot die Möglichkeit, uns wieder auf das Einwerben und die Verwendung der Stiftungsmittel zu konzentrieren.“
Die eigenen Werte abbilden
Im Jahr 2020 haben sich die EIRENE-Stiftung und die KD-Bank nach einem intensiven Auswahlprozess für die DZ Privatbank entschieden. Die KD-Bank blieb weiterhin in die Betreuung eingebunden, sozusagen als „Anwalt“ des Anlegers. Zum einen wollte die EIRENE-Stiftung das bisherige breite Spektrum offener Fonds verschlanken, zum anderen ihre Ansprüche an eine Vermögensbewirtschaftung beibehalten. „Gemeinsam stellten wir folglich sicher, dass die hohen sozialen, ethischen und Umweltkriterien unserer Anlagerichtlinie eingehalten werden“, nennt Bürkert einen wichtigen Vorteil der Kooperation mit der KD-Bank und dem Vermögensverwalter.

Ein weiterer Vorzug ist, dass der Vermögensverwalter die EIRENE-Stiftung über jede Bewegung im Anlageportfolio informiert und ihre Fragen fachlich-fundiert und zeitnah beantwortet. Bürkert erinnert sich an die EU-Entscheidung 2022, Atomkraft als nachhaltig zu klassifizieren, und daran, wie erleichtert die Stiftungsverantwortlichen waren, dass dies die KD-Bank und auch die DZ Privatbank anders beurteilten. Befürchtungen über einen höheren Buchhaltungsaufwand bei Anlageänderungen bestätigten sich bislang nicht. „Wir buchen nur die Anfangs- und Endbestände des Jahres, keine unterjährigen Transaktionen“, erzählt Bürkert.
Den guten Ruf schützen
Von anderen Stiftungskunden und den Kooperationspartnern der Bank kennt Sascha Eulering, Vermögensbetreuer Diakonie und Sozialwirtschaft bei der KD-Bank, weitere Nutzen des Auslagerns: Stiftungsverantwortliche arbeiten oft ehrenamtlich und müssen ihre knappen zeitlichen Ressourcen sehr fokussiert für die Zwecke der Stiftung einbringen. Es ist für sie nahezu unmöglich, stets über alle rechtlichen und steuerrelevanten Rahmenbedingungen auf dem Laufenden zu sein. Die Einbindung eines Vermögensverwalters entlastet sie dabei. Eine Stiftung kann überdies – beispielsweise mit einer Anlagerichtlinie – genau festlegen, welche Kriterien bei den Geldanlagen in welcher Weise berücksichtigt werden sollen. Klare Ausschlusskriterien verhindern, dass eine Stiftung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in Anlagen von Unternehmen investiert, die im Verdacht von Kinderarbeit stehen, oder dass das Vermögen einer Stiftung, die sich für die Krebsforschung engagiert, in die Tabakbranche fließt. „So lässt sich einem Reputationsschaden vorbeugen“, sagt Eulering. Nicht zuletzt kann in den Vereinbarungen zwischen den Partnern auch der Wille des Stifters strategisch fixiert werden. Dadurch und mithilfe der Anlagerichtlinie sind künftige Entscheidungen personenunabhängig.
Transparenz schaffen
Ein Vermögensverwalter übernimmt nicht nur die zeitintensive Arbeit der Vermögensbewirtschaftung, sondern kümmert sich auch um Transparenz der zugehörigen Vorgänge: Auf Wunsch legt er seinen Kunden regelmäßig einen Bericht vor; einmal jährlich steht er ihnen gemeinsam mit der KD-Bank persönlich Rede und Antwort.
Eulering kennt aber auch Vorbehalte, die Stiftungen gegenüber dem Outsourcing der Anlageverwaltung haben: „Für Stiftungen, die bei einer Vermögensverwaltung hohe Kosten auf sich zukommen sehen, können wir diese gern mit den Kosten anderer Wertpapieranlagen vergleichen.“ Außerdem profitieren interessierte Stiftungen von der langjährigen engen Zusammenarbeit zwischen der KD-Bank und verschiedenen Vermögensverwaltern und den dabei gesammelten Erfahrungen bei der individuellen Ausgestaltung ihrer Vermögensverwaltung.
Stiftungen bleiben trotz alledem Handlungsspielräume, so der KD-Bank-Experte. Sie können die Vermögensverwaltung jederzeit aufstocken und bei Bedarf Beträge entnehmen, die über die ordentlichen Erträge hinausgehen. Außerdem können sie die Anlagestrategie und damit die Struktur des Portfolios bei Bedarf anpassen.
Fünf Vermögensverwalter
Unser Ziel ist es, für alle Kundinnen und Kunden die beste und passende Lösung zu finden. Deshalb kooperiert die Bank für Kirche und Diakonie aktuell mit fünf verschiedenen Anbietern:
- DZ Privatbank, Strassen, Luxemburg
- Bankhaus Metzler, Frankfurt
- Flossbach von Storch, Köln
- St. Galler Kantonalbank Deutschland, München
- Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank, Frankfurt
Vorteile einer externen Vermögensverwaltung für Stiftungen
- mehr Zeit für die wesentlichen Stiftungsaufgaben
- eine auf die Stiftungszwecke abgestimmte Anlagestrategie
- Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien, um Reputationsschäden vorzubeugen
- fachlich-fundierte zeitnahe Bewertungen von aktuellen Entwicklungen der Geldanlagen durch den Vermögensverwalter
- Einhaltung der regulatorischen Vorgaben
- KD-Bank bleibt erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden
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