Patientenverfügung: eine wichtige Säule in der persönlichen Vorsorge

Ein älteres Paar ließt ein Schreiben.

Patientenverfügung: eine wichtige Säule in der persönlichen Vorsorge

Unser Private-Banking-Team informiert

In der aktuellen Ausgabe geht es um das Thema Patientenverfügung. Gemeinsam mit Vollmacht, Zeit der Pflege und Testament zählt sie zu den wichtigen Maßnahmen der rechtlichen, medizinischen und finanziellen Vorsorge.

Die Fragen der Redaktion beantworten Mike Booken und Matthias Birke vom Private-Banking-Team der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank).

Was ist eine Patientenverfügung, Herr Birke?

Matthias Birke: Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das Ihren Willen hinsichtlich medizinischer Behandlung und Pflege für den Fall festlegt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Sie können darin spezifizieren, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Das Dokument dient Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischem Personal als Leitfaden für die medizinische Versorgung und stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können.

Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig, Herr Booken?

Mike Booken: In Notfallsituationen oder bei schwerwiegenden Erkrankungen müssen rasch Entscheidungen getroffen werden. Eine Patientenverfügung schafft Klarheit für alle Beteiligten und bewahrt Sie vor medizinischen Eingriffen, die Sie vielleicht nie gewollt hätten. Sie ermöglicht es Ihnen, selbstbestimmt zu bleiben, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

Nennen Sie doch bitte ein Beispiel für eine Situation, in der eine Patientenverfügung hilfreich ist.

Mike Booken: Okay, hier mein Beispiel: Eine Frau Mitte 50 erleidet einen schweren Schlaganfall und wird ins Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte kommen zu dem Schluss, dass sie nur noch durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird. Da weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht vorliegt, steht ihr Ehemann vor einer schwierigen Situation.

In der Vergangenheit hatte seine Frau ihm erklärt, dass sie in einem solchen Fall nicht künstlich am Leben erhalten werden möchte und in Würde gehen wolle. Diese Aussagen werden in Gesprächen mit dem behandelnden Ärzteteam als mutmaßlicher Patientenwille dokumentiert. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird schließlich entschieden, die lebenserhaltenden Maßnahmen nicht fortzuführen.

Porträt von Mike Booken
Mike Booken, Bereichsdirektor Vermögensmanagement

Nach ihrem Tod findet eine große Trauerfeier statt. Familienangehörige, Arbeitskollegen, Vereinsmitglieder und zahlreiche Nachbarn nehmen Abschied von ihr. Besonders für die Schwiegermutter ist der Verlust jedoch kaum zu verkraften. Sie macht ihrem Schwiegersohn schwere Vorwürfe und kann nicht verstehen, warum seine Frau nicht weiter behandelt wurde.

Die belastenden Ereignisse und die Vorwürfe aus dem familiären Umfeld treffen den Ehemann tief. Bis heute leidet er unter den Folgen dieser schweren Entscheidung und dem Verlust seiner Frau. Mit einer Patientenverfügung hätten der Ehepartner und die Schwiegermutter immer die Gewissheit gehabt, dass bis zum Schluss nach dem Willen der Frau gehandelt wurde.

Was sollte ich noch über Patientenverfügungen wissen, Herr Birke?

Matthias Birke: Es gibt verschiedene Arten von Patientenverfügungen, die sich in ihrer Komplexität und Spezifizität unterscheiden können. Einige sind sehr allgemein gehalten und geben eine grundsätzliche Richtung vor, während andere detaillierte Anweisungen für spezifische medizinische Szenarien bieten.

Porträt von Matthias Birke
Matthias Birke, Vermögensmanager

Eine Patientenverfügung bleibt grundsätzlich unbefristet gültig, solange sie nicht widerrufen wird. Wir empfehlen jedoch, das Dokument regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, insbesondere im Falle einer ernsthaften Erkrankung.

Obwohl eine Patientenverfügung in der Regel keinem vorgeschriebenen Format folgen muss, ist es ratsam, dass diese sowohl mit einem Anwalt als auch in Absprache mit einem Arzt erstellt wird.

Ihr Fazit?

Mike Booken: Mit einer Patientenverfügung können Partnerinnen, Partner und Angehörige davon ausgehen, dass bis zum Schluss nach Ihrem Willen gehandelt wird.

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal den mutmaßlichen Patientenwillen durch ein Gespräch mit den Angehörigen herausfinden (BGB § 683). Wenn Sie Ihre Zukunft nicht selbst regeln, entscheidet also der Gesetzgeber.

Regeln Sie Ihre Zukunft selbst, denn niemand kann es besser!

Private Banking

Maßgeschneiderte Finanzlösungen und exklusive Leistungen

In einer zunehmend komplexen Finanzwelt ist es uns ein Anliegen, unseren Kundinnen und Kunden nicht nur die besten Produkte anzubieten, sondern auch einen persönlichen und individuellen Service zu bieten. Mit dem Private-Banking-Angebot der KD-Bank möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre finanziellen Ziele noch bewusster zu verfolgen und Ihre Vermögenswerte optimal zu verwalten. Dazu benötigen Sie passgenaue Lösungen und kompetente Partner, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele eingehen.

Um eine für Sie und Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechperson im Private-Banking-Team.

Mehr Infos und Kontakt: www.kd-bank.de/private-banking

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