Die öffentliche Diskussion über eine im November 2025 gestoppte Versteigerung von Dokumenten und Objekten aus der Zeit des Nationalsozialismus (NS) wird nun im Bundestag weitergeführt: Im Juni 2026 schloss sich der Bundesrat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen an, der ein umfassendes Verbot des kommerziellen Handels mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern vorsieht. Im ersten Quartal 2026 hatte die KD-BANK-STIFTUNG den Ankauf von persönlichen Gegenständen treuhänderisch übernommen. Diese Dokumente stammen vorwiegend von Menschen, die in der NS-Zeit verfolgt, deportiert und ermordet wurden. Ziel des Ankaufs war es, eine Versteigerung am freien Markt zu verhindern. Die insgesamt 428 Artefakte – wie Lagerpostkarten, Fotos, persönliche Korrespondenz und Lagergeld – wurden an die entsprechenden Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager übergeben. Dort sind sie somit dauerhaft für Forschungs- und Bildungszwecke verfügbar, aber vor allem, um das Andenken an die NS-Opfer zu wahren.
In enger Abstimmung mit dem Stiftungsvorstand erfolgte der treuhänderische Ankauf durch die KD-BANK-STIFTUNG.
Präses Dr. Thorsten Latzel, Vorsitzender des Stiftungsvorstands, und Dr. Ekkehard Thiesler, Vorstandsvorsitzender der KD-Bank und Mitglied des Stiftungsvorstands, begleiteten die Umsetzung, die ausschließlich durch private Spenden finanziert wurde. „Die Dokumente sind jetzt da, wo sie hingehören: in den Gedenkstätten, wo sie an das Schicksal der Opfer erinnern und uns mahnen, uns für Freiheit und Demokratie einzusetzen“, sagt Latzel.
Um weitere Dokumente ankaufen zu können, bleibt das Konto der Auschwitz-Birkenau Foundation für Spenden geöffnet.
Empfänger: Auschwitz-Birkenau Foundation
IBAN: DE32 3506 0190 0020 0920 09
Bank: Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank
Verwendungszweck: „Ankauf Lagerdokumente“
