Vorsorgevollmacht
Vermögensschutz und Selbstbestimmung
Vermögende Privatkunden beschäftigen sich in der Regel intensiv mit Fragen der Kapitalanlage, Nachfolgeplanung und steuerlichen Optimierung. Häufig unterschätzt: die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Susanne Hammans, Redaktion Perspektiven, sprach mit Mike Booken, Bereichsdirektor Vermögensmanagement, und Matthias Birke, Vermögensmanager, über Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht.
Herr Booken, was sollten vermögende Privatkunden der KD-Bank unbedingt in Sachen Vorsorgevollmacht wissen?
Mike Booken: Die Vorsorgevollmacht kann Vermögensangelegenheiten, Bank- und Finanzgeschäfte, Vertragsangelegenheiten, Gesundheits- und Pflegeentscheidungen sowie die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten umfassen.
Sie kann sehr differenziert in die Tiefe gehen und viele Aspekte betreffen: die Verwaltung von Bankguthaben, Depots und alternativen Investments, die Verfügung über Immobilien im In- und Ausland, steuerliche Angelegenheiten und Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Gesellschafts- und Unternehmensbeteiligungen, das Vertragsmanagement in Sachen Vermietung, Finanzierung oder Versicherungen sowie die Koordination von Vermögensverwaltern, Investmentgesellschaften, Family Offices und Beratern.
Damit stellt die Vorsorgevollmacht sicher, dass auch komplexe Vermögensstrukturen im Ernstfall handlungsfähig und strategisch gesteuert bleiben.

Welche grundsätzlichen Vorteile bietet eine Vorsorgevollmacht für vermögende Privatkunden der KD-Bank, Herr Birke?
Matthias Birke: An allererster Stelle den Erhalt der Entscheidungsfreiheit. Die Kundinnen und Kunden können selbst bestimmen, wer ihr Vermögen verwaltet, anstatt diese wichtige Entscheidung einem Gericht zu überlassen. Dies schützt auch vor externen Eingriffen. Ohne eine Vorsorgevollmacht könnte ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden, der weder die Vermögensstruktur noch die spezifischen Ziele des Kunden kennt.
Darüber hinaus sichert eine klare Regelung die Vermögenssubstanz. Anlageentscheidungen, das Liquiditätsmanagement und laufende Verpflichtungen können ohne Unterbrechung fortgeführt werden, was für die Stabilität und den Wert des Vermögens entscheidend ist.

Außerdem kann Stillstand vermieden werden. Gerichtliche Betreuungen führen häufig zu Verzögerungen, eingeschränkten Verfügungsrechten und einem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Welche Mehrwerte bietet eine Vorsorgevollmacht im Kontext einer ganzheitlichen Vermögens- und Vorsorgestrategie?
Mike Booken: Während Altersvorsorge, Versicherungen oder Vermögensstrategien darauf abzielen, finanziell abgesichert zu sein, sorgt die Vorsorgevollmacht dafür, dass dieses Vermögen im Ernstfall auch sinnvoll verwaltet wird.
Die Vorsorgevollmacht bietet eine Grundlage dafür, dass wichtige finanzielle Angelegenheiten auch in schwierigen Zeiten weiterhin geregelt sind. So können laufende Kosten ohne Unterbrechung beglichen werden. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, Kapitalanlagen zu überwachen oder anzupassen, um auf Marktveränderungen reagieren zu können.
Darüber hinaus ermöglicht die Vorsorgevollmacht die bedarfsgerechte Organisation und Finanzierung von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Auch Unternehmens- oder Selbstständigenstrukturen bleiben handlungsfähig.
Ein besonderer Vorteil der Vorsorgevollmacht für vermögende Privatkundinnen und -kunden ist, dass ihre Anlage- und Vermögensstrategien auch im Krisenfall konsequent umgesetzt werden können. Ihr Vermögen bleibt nicht nur erhalten, sondern arbeitet weiterhin für ihre Ziele. Zudem werden steuerliche Fristen, Erklärungen und Gestaltungsmaßnahmen weiterhin eingehalten.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Immobilienportfolios professionell weitergeführt werden, sodass deren Wert und Ertragspotenzial optimal genutzt werden können. Auch internationale Vermögenswerte und Beteiligungen sind nicht blockiert. Das bietet die notwendige Flexibilität und Handlungsfähigkeit in einem globalen Marktumfeld.
Welche Vorteile bietet die Vorsorgevollmacht als Leistungsangebot der KD-Bank?
Mike Booken: Das Team Private Banking versteht sich als zentraler Koordinations- und Ansprechpartner, um aus den individuellen Bedürfnissen und der Vermögensstruktur seiner Kunden passgenaue Lösungen abzuleiten.
Das Team unterstützt die Kundinnen und Kunden bei der rechtzeitigen und passgenauen Ausgestaltung von Bank- und Depotvollmachten sowie Vorsorgevollmachten – auch damit diese optimal auf die bestehende Vermögens- und Familienarchitektur abgestimmt sind. Es arbeitet im engen und regelmäßigen Austausch mit ausgewählten Rechtsexperten.
Bevollmächtigte profitieren davon durch transparente Prozesse, feste Ansprechpartner und dokumentierte Vollmachten, ein Plus an Sicherheit und Verbindlichkeit. Unser Private-Banking-Team ist darauf spezialisiert, vermögende Privatkunden gerade auch in schwierigen Situationen zu unterstützen, ihre Vermögensziele sicher und effizient zu verfolgen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Bevollmächtigung, mit der der Vollmachtgeber eine oder mehrere Vertrauenspersonen ermächtigt, im Fall der eigenen Entscheidungs- oder Geschäftsunfähigkeit umfassend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht tritt meistens dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber wegen Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann.
Die Vorsorgevollmacht ist Teil einer integrierten Vorsorgestrategie – neben Testament oder Erbvertrag, Patientenverfügung, Bankvollmachten, steuerlicher Strukturierung und Vermögensallokation.
Somit schützt die Vorsorgevollmacht nicht nur das Vermögen, sondern auch dessen Zweck: die finanzielle Sicherheit des Betroffenen und seiner Familie.
Expertentipps Team Private Banking
Was im Kontext der Vorsorgevollmacht alles zu beachten ist:
An individuelle Situation anpassen
Alle Elemente einer Vorsorgevollmacht sollten juristisch ausgearbeitet und an die individuelle Situation des Vollmachtgebers angepasst sein.
Rechtsverkehr regeln
Dieser umfasst die Befugnis, rechtliche Angelegenheiten zu regeln, beispielsweise Verträge abzuschließen oder rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Diese Regelung ist entscheidend, um die rechtlichen Interessen des Vollmachtgebers zu wahren.
Fachanwalt oder Notar hinzuziehen
Um die Wünsche des Vollmachtgebers in verschiedenen Lebenslagen zu respektierten und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte eine Vollmacht immer in Absprache mit einem Fachanwalt oder Notar erstellt werden. Das Team der Bank für Kirche und Diakonie teilt dazu im konkreten Beratungsfall sein Netzwerk mit ausgewählten Rechtsexpertinnen und -experten mit der Private-Banking-Kundschaft.
Vermögenssorge auf den Weg bringen
Diese erlaubt es der bevollmächtigten Person, Finanzangelegenheiten zu verwalten, etwa Bankgeschäfte zu tätigen oder Immobilien zu verwalten. Diese Regelung ist wichtig, um den Schutz und die Verwaltung des Vermögens des Vollmachtgebers sicherzustellen.
Gesundheitssorge fixieren
Diese ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Pflege zu treffen. Dies ist besonders wichtig, da im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls der Wille des Vollmachtgebers respektiert werden muss.
Betreuungsverfügung regeln
Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht und legt fest, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll, um die Wünsche des Vollmachtgebers zu respektieren.
Spielraum für Insichgeschäfte festlegen
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, dass die bevollmächtigte Person auch in eigenen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber handeln kann. Eine klare Regelung ist unerlässlich, um Missbrauch zu vermeiden.
Sorgerechtsvollmacht klären
Diese ist besonders relevant für Eltern, die im Falle ihrer Abwesenheit oder Unfähigkeit sicherstellen möchten, dass ihre minderjährigen Kinder in guten Händen sind. Die Regelung berücksichtigt die Wünsche der Eltern bezüglich der Betreuung ihrer Kinder.
Haftungsbefreiung fixieren
Diese schützt die bevollmächtigte Person vor Haftung für Entscheidungen, die sie im besten Interesse des Vollmachtgebers trifft.
Untervollmachten bedacht erteilen
Sie ermöglichen der bevollmächtigten Person, weitere Personen zu bevollmächtigen, um bestimmte Aufgaben zu übernehmen, beispielsweise eine umfassende Betreuung.
Vorsorgevollmacht
Wann sie konkret hilft
Im ersten Szenario sehen wir einen vermögenden Privatkunden mit umfangreichen Wertpapier- und Immobilienbeständen an, der plötzlich verstirbt. Da weder Bankvollmachten noch eine Vorsorgevollmacht existiert, sind seine Ehepartnerin oder seine erwachsenen Kinder nicht in der Lage, Anlageentscheidungen zu treffen bzw. im Bedarfsfall die notwendige Liquidität bereitzustellen. In diesem Fall übernimmt ein gerichtlich bestellter Betreuer die Verwaltung des Vermögens, jedoch mit eingeschränktem Handlungsspielraum und erheblichem Zeitverzug. Dadurch bleiben wichtige Marktchancen ungenutzt, und laufende Verpflichtungen geraten unter Druck.
Im zweiten Szenario handelt es sich um eine vermögende Anlegerin, die Immobilien und Beteiligungen im Ausland hält. Nach einem Unfall ist sie vorübergehend nicht handlungsfähig. Mangels einer Vorsorgevollmacht kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abstimmung mit ausländischen Banken und Behörden. Verträge können nicht angepasst, Fristen nicht eingehalten werden, was zu steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führt.
Im dritten Szenario erleidet ein selbstständiger Unternehmer einen schweren Unfall und ist mehrere Monate nicht entscheidungsfähig. Da keine Vorsorge- und Bankvollmacht vorliegt, kann seine Ehepartnerin weder auf Geschäftskonten zugreifen noch Verträge kündigen oder verlängern. Rechnungen bleiben liegen, Mitarbeitergehälter können nicht ausgezahlt werden. Erst nach Wochen wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen.
Im vierten Szenario erleidet eine alleinstehende Rentnerin einen Schlaganfall. Ihre Tochter möchte Pflege organisieren und Rechnungen bezahlen, hat jedoch keine rechtliche Befugnis. Das Betreuungsgericht setzt einen fremden Berufsbetreuer ein. Entscheidungen dauern länger, persönliche Wünsche der Betroffenen finden nur eingeschränkt Berücksichtigung.
Diese Szenarien verdeutlichen, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben und die finanziellen Interessen zu wahren. Für vermögende Privatkunden ist die Vorsorgevollmacht ein strategisches Instrument des Vermögensschutzes. Sie sichert Entscheidungsfähigkeit, verhindert externe Eingriffe und gewährleistet die Kontinuität komplexer Vermögensstrukturen. In Kombination mit einer professionellen Vermögens-, Nachfolge- und Steuerplanung bildet sie das Fundament einer vorausschauenden und verantwortungsvollen Gesamtstrategie.
Private Banking
Maßgeschneiderte Finanzlösungen und exklusive Leistungen
In einer zunehmend komplexen Finanzwelt ist es uns ein Anliegen, unseren Kundinnen und Kunden nicht nur die besten Produkte anzudienen, sondern auch einen persönlichen und individuellen Service zu bieten. Mit dem Private-Banking-Angebot der KD-Bank möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre finanziellen Ziele noch bewusster zu verfolgen und Ihre Vermögenswerte optimal zu verwalten. Dazu benötigen Sie passgenaue Lösungen und kompetente Partner, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele eingehen.
Mehr Infos und Kontakt: www.kd-bank.de/private-banking
Um eine für Sie und Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechperson im Private-Banking-Team.
Sie haben Interesse? Fordern Sie gerne weitere Informationen an und lassen Sie sich von unseren Ansprechpartner/-innen persönlich und individuell beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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