Gemeinsam mit weiteren Kirchen- und Spezialbanken der Genossenschaftlichen FinanzGruppe hat die Bank für Kirche und Diakonie im Frühsommer auf die unbeabsichtigten Folgen der jüngsten Änderungen im Kreditwesengesetz im Rahmen des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) aufmerksam gemacht.
Die neuen Vorgaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs(ESG)-Risiken erhöhten den Druck auf soziale und gesundheitliche Einrichtungen, für den Erhalt ihrer Kapitaldienstfähigkeit ihre ökologische Leistungsfähigkeit nachzuweisen und Emissionen zu senken. Die Refinanzierung der erforderlichen Investitionen sei jedoch nicht ausreichend gesichert.
Um die nachhaltige Transformation der Branche zu ermöglichen, ohne die Versorgung zu gefährden, schlagen die Kirchen- und Spezialbanken folgende Lösungen vor:
- Refinanzierung anpassen: Nachhaltige Investitionen müssen systematisch in die bestehenden Finanzierungsstrukturen integriert werden.
- Sonderregelungen für systemrelevante Einrichtungen prüfen: Die soziale Bedeutung der Branche sollte stärker berücksichtigt und regulatorisch angemessen gewichtet werden.
- Nachhaltigkeitsziele im Sozialrecht verankern: Ökologische Ziele müssen gleichrangig mit sozialen Anforderungen in Leistungs- und Vergütungssysteme integriert werden.
- Klimaprogramm für die Sozialwirtschaft: Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bedarf es einer gesonderten Förderlinie für den Sozialsektor.
Die KD-Bank, Bank im Bistum Essen, Evangelische Bank, GLS Bank, Pax-Bank für Kirche und Caritas und SozialBank haben gemeinsam das Statement „Nachhaltige Transformation darf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft nicht ausbremsen“ verfasst.
Mehr Infos: www.kd-bank.de/presse
